Waffenschrank

Sicherheit durch den Waffenschrank




WaffenschrankKaum ein Gegenstand in privaten Haushalten ist so sensibel wie eine Waffe. Auch wenn es bei uns zum Glück nicht so zugeht wie in Amerika, wo in manchen Gegenden jeder eine Waffe hat, gibt es genug Leute, die berechtigt sind, eine Waffe zu tragen. Grundsätzlich muss in Deutschland jeder, der eine Waffe besitzen darf, auch dafür sorgen, dass die Waffen sicher unter Verschluss sind, wenn sie nicht benötigt werden.

Das gilt gleichermaßen für Polizisten, Jäger, Sportschützen oder alle anderen waffenberechtigten Personen. In den meisten Fällen werden die Waffen in einem Waffenschrank gelagert. Ein ordnungsgemäß verschlossener Waffenschrank soll vor unberechtigtem Zugriff schützen. Für den Waffenschrank gibt es verschiedene Sicherheitsstufen, die sich danach richten, welche Waffen gelagert werden sollen.

In erster Linie richten sich die Sicherheitsstufen und Einbruchschutzklassen danach, welche Waffen und welche Munition gelagert werden. Aber egal ob es Kurz- oder Langwaffen und ihre Munition sind, jede Waffe muss vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden.

Vorschriften einhalten

Bei einem Waffenschrank geht es in erster Linie nicht darum, wie wertvoll die gelagerten Waffen sind, sondern um Sicherheit. Das Waffengesetz in Deutschland schreibt genau vor, wie der Waffenschrank für welche Waffen beschaffen sein muss. Es gibt verschiedene Waffenschränke, die allen unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften gerecht werden.

Wer eine Waffe besitzt, muss sich auch damit auskennen, welcher Waffenschrank für seine Waffe vorgeschrieben ist. Waffenschränke gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Wer nur eine Waffe hat, kann sie auch in einem Safe oder einem Waffenschrank mit der Sicherheitsklasse A unterbringen.

Wichtig ist dann jedoch, dass die Munition dazu an einem anderen Ort, aber auch unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, gelagert wird. Den Waffenschrank gibt es für eine Kurz- oder Langwaffe genau so zu kaufen, wie für eine ganze Waffensammlung. Auch eine alte Waffensammlung ist unter Umständen anmelde- und genehmigungspflichtig.

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